Arbeitnehmer mit Behinderung
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/arbeitnehmer-behinderung.html
Verein Integratio
Der Verein gehört zur WKOOÖ und arbeitet mit dem Land OÖ zusammen und ist eine Initiative zur beruflichen Integration und Rehabilitation von Menschen mit Behinderung.
Menschen mit Behinderungen
https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_mit_behinderungen.html
Behindertenpass
Alle Infos zum Behindertenpass finden Sie auf der Website des Sozialministeriumservice
https://www.sozialministeriumservice.at/Menschen_mit_Behinderung/Behindertenpass_und_Parkausweis/Behindertenpass/Behindertenpass.de.html
Zuständige Stelle
Sozialministeriumservice
Der Besitz des Behindertenpasses hat nichts zu tun mit einer „Behinderteneinstellung“ oder mit der Möglichkeit der Benutzung eines Behindertenparkplatzes. Er muss auch nirgends angegeben werden. Ein Anspruch auf eine finanzielle Leistung entsteht durch den Besitz eines Behindertenpasses nicht. Allerdings erhält man durch Vorlage des Dokumentes bei diversen Veranstaltungen Ermäßigungen.
Anspruch auf einen Behindertenpass haben Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50 %, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Cystische Fibrose ist eine schwere Stoffwechselerkrankung und von außen meist nicht sichtbar. Trotzdem sind Menschen mit CF behindert, d.h. dass sie in verschiedenen Lebensbereichen besondere Bedürfnisse haben oder Unterstützung brauchen. Durch die besseren Therapiemöglichkeiten tritt die Behinderung immer mehr in den Hintergrund, aber trotz allem braucht es Zeit und Geld um die vielfältigen Anforderungen erfüllen zu können (z.B. Atemphysiotherapie, Inhalation usw). In unserem Sozialsystem wird dies durch die Bewilligung der erhöhten Familienbeihilfe (mind. Grad der Behinderung über 50%) und in einigen Fällen auch mit dem Pflegegeld abgebildet. Zusätzliche finanzielle Erleichterungen bietet der Behindertenpass.
CF Patient:nnen, die die erhöhte Familienbeihilfe beziehen brauchen bei Antragstellung keine erneute amtsärztliche Untersuchung, da mit der erhöhten Familienbeihilfe ein Grad von mehr als 50% Behinderung festgestellt ist.
Beantragen Sie auf jeden Fall den Behindertenpass für sich selbst bzw. für Ihr Kind, solange die Höhe der Behinderung z.B. durch die erhöhte Familienbeihilfe feststeht und nicht extra festgestellt werden muss. Sinnvoll ist eine Beantragung vor dem 15. Geburtstag.
Insbesondere bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung spielt der Grad der Behinderung eine große Rolle. Er entscheidet über die Höhe möglicher Absatzbeträge. Um die Behinderung nach Wegfall der erhöhten Familienbeihilfe weiterhin geltend machen zu können, braucht man einen Behindertenausweis, der über den Grad der Behinderung Auskunft gibt.