Rezeptgebühren
1. Rezeptgebührenbefreiung aufgrund besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit
Nähere Infos unter
http://oesterreich.gv.at/de/themen/hilfe_und_finanzielle_unterstuetzung_erhalten/3/Seite.1693901
2. Rezeptgebührenobergrenze
Wer im laufenden Kalenderjahr bereits zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt hat, ist automatisch für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich.
3. ArbeitnehmerInnenveranlagung
Weiters gibt es die Möglichkeit alle Rezeptgebühren zu sammeln und in der ArbeitnehmerInnenveranlagung abzusetzen.
Unterstützungsfond der ÖGK
Man kann bei niedrigem Einkommen (z.B. Rezeptgebühren befreit oder wenn man das gerade drüber ist) einen Antrag auf einen finanziellen Zuschuss aus dem Unterstütungsfonds der ÖGK stellen.
https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.870473
Fahrtkostenersatz
Eltern, die mit ihren Kindern regelmäßig zur Therapie oder zu einer Ärztin/einem Arzt müssen, können um Ersatz ihrer Fahrtkosten ansuchen. Die Höhe der Rückvergütung ist abhängig von der Distanz zum Wohnort der Ärztin/des Arztes oder zu der Therapeutin/dem Therapeuten und der Art des Verkehrsmittels.
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/menschen_mit_behinderungen/kindheit_und_behinderung/1/Seite.1220340