Österreichische Gesundheitskasse ÖGK

Themen

Rezeptgebühren

1. Rezeptgebührenbefreiung aufgrund besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit

Nähere Infos unter
http://oesterreich.gv.at/de/themen/hilfe_und_finanzielle_unterstuetzung_erhalten/3/Seite.1693901

2. Rezeptgebührenobergrenze 

Wer im laufenden Kalenderjahr bereits zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt hat, ist automatisch für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/hilfe_und_finanzielle_unterstuetzung_erhalten/armut-in-oesterreich/Seite.1693902

3. ArbeitnehmerInnenveranlagung

Weiters gibt es die Möglichkeit alle Rezeptgebühren zu sammeln und in der ArbeitnehmerInnenveranlagung abzusetzen.

 

Unterstützungsfond der ÖGK 

Man kann bei niedrigem Einkommen (z.B. Rezeptgebühren befreit oder wenn man das gerade drüber ist) einen Antrag auf einen finanziellen Zuschuss aus dem Unterstütungsfonds der ÖGK stellen. 
https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.870473


Fahrtkostenersatz

Eltern, die mit ihren Kindern regelmäßig zur Therapie oder zu einer Ärztin/einem Arzt müssen, können um Ersatz ihrer Fahrtkosten ansuchen. Die Höhe der Rückvergütung ist abhängig von der Distanz zum Wohnort der Ärztin/des Arztes oder zu der Therapeutin/dem Therapeuten und der Art des Verkehrsmittels.
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/menschen_mit_behinderungen/kindheit_und_behinderung/1/Seite.1220340