27. August 2024
Zuwendungen aus dem „Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung“ können Personen gewährt werden, die durch ein mit ihrer Behinderung im Zusammenhang stehendes Ereignis in eine soziale Notlage geraten sind. Mit der Unterstützung soll die Notlage gemildert oder beseitigt werden. Die Antragstellung hat grundsätzlich vor Realisierung des Vorhabens zu erfolgen.
Was wird finanziert?
- Zuschüsse für Maßnahmen der Barrierefreiheit im privaten Umfeld, wie Wohn- und Sanitärraumadaptierungen, Treppenlifte, Kommunikationshilfsmittel, Mobilität (behinderungsbedingt erforderlicher PKW-Umbau), Assistenzhunde
- Zuwendungen zu umweltbedingten Katastrophenschäden
Genaueres zu diesem Thema erfahren Sie hier:
Unterstützungsfonds (sozialministeriumservice.at)