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ÖGK: Selbstbehalt Inhalatoren und andere Hilfsmittel

April 2025

Für Inhalatoren und andere Heilmittel und Heilbehelfe fällt für Kinder bis 15 Jahre KEIN Selbstbehalt an.
Für Jugendliche und Erwachsene über 15 Jahre, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, fällt ebenfalls KEIN Selbstbehalt an.

Ausgenommen vom Selbstbehalt sind auch Menschen mit Rezeptgebührenbefreiung (aufgrund des Nettoeinkommens, nicht aufgrund der 2% Obergrenze)
und Heilmittel, die im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation gewährt wurden.

Die Servicepakete für die üblichen Pari Inhalatoren fallen ebenfalls unter diese Regelung.

Bei Fragen gerne an uns wenden.

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