Für Eltern CF-betroffener Kinder besteht die Möglichkeit Pflegegeld zu beantragen, wenn der Pflegeaufwand mehr als 65 Stunden im Monat beträgt. Das Pflegegeld ist Bundessache.
Vorgehen
1. Antrag auf Pflegegeld vom Gemeindeamt bzw. Magistrat besorgen und dort auch wieder abgeben
Unterlagen
Antrag Pflegegeld
Antrag auf bargeldlose Gehalts-/Pensionsauszahlung (bekommt man bei seiner Bank)
Arztbrief (Bestätigung der Erkrankung)
ev. Bestätigung für den Bezug der erhöhten Fam.beihilfe
ev. CF-Informationsfolder
Beratungsgespräch bei CF Hilfe OÖ
Da diese Gespräche Zeit in Anspruch nehmen muss bereits bei Antragstellung bzw. sobald der Begutachtungstermin feststeht um einen Termin angefragt werden. Kurzfristige Beratungen sind nicht möglich.
Ärztliche Begutachtung
Vorladung zur amtsärztlichen Untersuchung (ca.1-3 Monate nach Beantragung)
Mitnehmen: letze Ambulanzberichte, ev. Krankenhausberichet von der Diagnose, ev. selbsterstellte Krankengeschichte
Bescheid
Gewährung oder Ablehnung des Pflegegeldes
Ablehnung
Bei Ablehnung unbedingt Einspruch machen
Familienbeihilfe
Seit 1. Jänner 2023 wird der Betrag von Euro 60 von der erhöhten Familienbeihilfe nicht mehr monatlich auf das Pflegegeld angerechnet. Die Berücksichtigung dieser Änderung erfolgt automatisch. Früher wurden immer diese Euro 60 vom Pflegegeld abgezogen.
weitere Informationen
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/36/Seite.360510.html