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Foto: Clipdealer/DmitriyDemidovich

Pensionssplitting

Seit 2005 gibt es die Möglichkeit eines freiwilligen Pensionssplittings. Damit kann der Elternteil, der sich nicht überwiegend der Kindererziehung widmet und erwerbstätig ist, für die ersten sieben Jahre bis zu 50 Prozent der Pensionskontogutschrift auf das Pensionskonto des Elternteils übertragen lassen, der sich überwiegend der Kindererziehung widmet.

Eine solche Übertragung kann bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des jüngsten Kindes beim zuständigen Pensionsversicherungsträger beantragt werden.

Alle Infos dazu

https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Sozialversicherung/Pensionsversicherung/Anrechnung-von-Kindererziehungszeiten-und-Pensionssplitting.html

https://www.pv.at/cdscontent/?contentid=10007.779168&portal=pvaportal

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