Allgemeine Infos
Grundsätzlich sollte jede/r unselbstständig Berufstätige eine Arbeitnehmerveranlagung (ANV) machen, da man sich so einen Teil der geleisteten Steuern zurückholen kann.
NEU: ab 2017 automatische ANV mit Steuergutschrift
https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/arbeitnehmerveranlagung/AANV.html#heading_Warum_eine_antragslose_Arbeitnehmerveranlagung
- für alle, die nur ein lohnsteuerpflichtiges Einkommen haben und
- die bis 30.Juni 2017 keine ANV machen und
- bei denen eine Gutschrift wegen der allgemeinen Absetzbeträge zu erwarten ist
Was tun, wenn man mehr abzusetzen hat?
- nach wie vor: händisch selber Antrag stellen (Finanz online oder Formulare ausfüllen)
- WICHTIG: unbedingt selbst Antrag stellen, wenn man Darlehen, Kirchenbeitrag, Krankheitskosten, etc abzusetzen hat. Auch Spenden aus dem Jahr 2016 sind noch nicht automatisch dem Finanzamt bekannt!
Was tun, wenn man einen Bescheid kriegt und mehr erwarten hätte?
- einen Antrag stellen (Finanz online oder Formulare ausfüllen), das geht nach wie vor 5 Jahre lang, also bis 2021 (für das Jahr 2016)
Was tun, wenn man 2017 nicht automatisch das Geld vom Finanzamt bekommt?
- das kann dauern, also am besten selber Antrag stellen
- spätestens im Jahr 2019 bekommen dann jene, die keinen Antrag für 2016 gestellt haben, trotzdem eine Gutschrift (dann tritt der Automatismus wirklich in Kraft)
„Negativsteuer“ kann sich v.a. bei Karenz, Kinderbetreuungsgeld bzw. bei sehr geringem Einkommen auszahlen.
Die ANV kann man 5 Jahre rückwirkend beantragen (auch für Verstorbene, dies wird leider von den Erben oft vergessen!).
Im Jahr 2017 bedeutet dies: Man kann noch nicht gemachte ANV für die Jahre 2016, 2015, 2014, 2013 und 2012 machen.
In jedem Fall müssen die Unterlagen 7 Jahre ab Beantragung aufbewahrt werden.
Besonders zahlt es sich aus, wenn man
- nicht das ganze Jahr gearbeitet hat (Karenz, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosigkeit etc.)
- behindert ist
- Kinder hat (zB Kinderbetreuungskosten sind absetzbar)
- AlleinverdienerIn und/oder AlleinerzieherIn ist
- Mehrkindzuschlag (ab dem 3. Kind) beantragen kann
- Unterhalt bezahlen muss
- steuerlich absetzbare Ausgaben hat (Wohnbaudarlehen, Krankheitskosten (Brillen, Zahnspangen …), Kirchenbeiträge, manche Arten von freiwilligen Versicherungen etc)
CF-Betroffene
Für Eltern von CF-Betroffenen bzw. für erwachsene CF-Betroffene besteht die Möglichkeit, zusätzlich zu den normalen Absetzmöglichkeiten auch die Aufwendungen für die Behinderung durch die CF-Erkrankung steuerlich abzusetzen (ohne Selbstbehalt!).
Vorstandsmitglied Mag. Barbara Hein-Sunzenauer hat dazu das Infoblatt
"Arbeitnehmerveranlagung Tipps CF" erstellt und steht auch für Fragen zur Verfügung.
Arbeitnehmerveranlagung Tipps CF
Steuerbuch
Die besten Informationen bietet das Steuerbuch auf der Hompage des BMF, das für jedes Jahr immer aktuell angeboten wird.
Hier finden Sie alle Steuerbücher (auch der vergangenen Jahre):
https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/das-steuerbuch.html
Links
Help.gv
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/34/Seite.340000.html
Arbeiterkammer
Die AK (Arbeiterkammer) bietet auch Hilfen an (auch Broschüren für vergangene Jahre!):
http://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Die_10_besten_Steuertipps.html
Sehr informativ und umfassend und mit Beispielen (Ausfüllhilfen) erklärt:
http://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/arbeitnehmerInnenveranlagung/Arbeitnehmerveranlagung.html
Hier findet man nicht nur die Broschüren „Steuer sparen“ (für 2016 und früher), sondern auch Broschüren „Steuertipps für Eltern“ und weitere Hilfen und Erklärungen.
Wichtige Infos, was man alles geltend machen kann
Gute Infos bekommt man auch am Info-Point beim Finanzamt – sämtliche Unterlagen parat haben. Man sollte sich allerdings vorher schon ein wenig damit befasst haben, damit man gezielt fragen kann.