Cystische Fibrose
Eltern von Cystischer Fibrose betroffener Kinder können um erhöhte Familienbeihilfe ansuchen, sobald ein Großteil der üblichen Therapien durchgeführt werden. Die erhöhte Familienbeihilfe beträgt ab 1. Jänner 2026 189,20 Euro pro Monat und wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt.
Voraussetzungen
- Der Grad der Behinderung des Kindes beträgt mindestens 50 Prozent
oder - Das Kind ist dauerhaft außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen
- Durchführung der Inhalationstherapie, Atemtherapie und Kreongabe. Der Therapieaufwand muss durch einen Arztbrief der betreuenden CF-Ambulanz und durch eine Aufstellung des täglichen Therapieaufwandes (14 Tage lang) nachgewiesen werden. Die Medikamentengabe kann durch den Ausdruck Rezeptgebühren der Apotheke nachgewiesen werden.
Vorgehensweise
- Antragstellung beim Finanzamt Österreich (FAÖ)
- Formular unter www.help.gv.at
- Einladung zur einer Untersuchung bei sachverständigen Arzt/Ärztin vom Sozialministeriumservice
- Cystische Fibrose betroffenen Familien sollten vor dem Begutachtungstermin ein Beratungsgespräch bei der Cystischen Fibrose Hilfe OÖ in Anspruch nehmen. Wir informieren über den Ablauf der Untersuchung, welche Unterlagen sinnvollerweise mitgenommen werden sollen und welche Informationen (richtige Wortwahl) für die Behörde wichtig sind. Da die CF Hilfe OÖ ehrenamtlich arbeitet, ersuchen wir um rechtzeitige Kontaktaufnahme, damit wir ohne Stress einen Beratungstermin vereinbaren können.
- Begutachtung bei sachverständigen Arzt/Ärztin vom Sozialministeriumservice
- Erhalt eines Bescheides mit Stattgabe oder Ablehnung
- Wird die erhöhte Familienbeihilfe abgelehnt, umgehend bei der ablehnenden Behörde das medizinische Gutachten anfordern, damit man den Grund der Ablehnung kennt und bei einem Einspruch entsprechend argumentieren kann. Bitte als CF-Familie auch bei der Cystischen Fibrose Hilfe OÖ melden, damit man die Formulierung und Vorgehensweise bezüglich Einspruch besprechen kann.
Sonstige Informationen
- Rückwirkende Zuerkennung max. 5 Jahre ab dem Monat der Antragstellung.
- Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe in regelmäßigen Abständen – Ausnahme: Jene Behinderungen oder Erkrankungen, die aus ärztlicher Sicht keine Änderung erwarten lassen. (Allerdings wird bei CF immer überprüft). Für die Überprüfung erhält man ein Datenblatt zum Ausfüllen und eine Einladung zu einer Begutachtung beim Sozialministeriumsservice.
- Seit 2023 wird die erhöhte Familienbeihilfe nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet und somit kommt es zu keinem Abzug in Höhe von € 60.
- Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes -alle Infos unter www.pensionsversicherung.at.
Links
Weitere Infos nachzulesen unter
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/familie_und_partnerschaft/familienbeihilfe/Seite.1220330
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienbeihilfe/erhoehte-familienbeihilfe.html