Oktober 2023
Ab 1. November 2023 haben Arbeitnehmer:innen eines leiblichen Kindes, Wahl- oder Pflegekindes oder leiblichen Kindes des anderen Ehegattens oder eingetragenen Partners oder Lebensgefährten, welche das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung, wenn das Kind stationär in eine Rehabilitationseinrichtung aufgenommen wurde.
Alle Infos dazu
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/rehabilitationsfreistellung.html