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Erhöhte Familienbeihilfe

Themen

Eltern CF-betroffener Kindern können um erhöhte Familienbeihilfe ansuchen, sobald ein Großteil der üblichen Therapien durchgeführt werden. Die erhöhte Familienbeihilfe beträgt ab 1. Jänner 2023 164,90 Euro pro Monat und wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt.

20.03.2021: Leider häufen sich in letzter Zeit wieder die Ablehnungen beim Ansuchen um Erhöhte Familienbeihilfe. Wir bieten seit vielen Jahren Vorbereitungsgespräch zur Begutachtung an. Bitte nutzen Sie die Chance. Da wir alle ehrenamtlich arbeiten, ersuchen wir um rechtzeitige Kontaktaufnahme, damit wir ohne Stress einen Beratungstermin vereinbaren können.
Wichtig: Bei Ablehnung des Antrages sofort das medizinische Gutachten anfordern. Das hilft dann bei einem Einspruch. Auch hier helfen wir gerne!

Voraussetzungen

  • Der Grad der Behinderung des Kindes beträgt mindestens 50 Prozent oder
  • Das Kind ist dauerhaft außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen
  • Durchführung der Inhalationstherapie, Atemtherapie und Kreongabe. Der Therapieaufwand muss durch einen Arztbrief der betreuenden CF-Ambulanz und durch eine Aufstellung des täglichen Therapieaufwandes (14 Tage lang) nachgewiesen werden. Die Medikamentengabe kann durch den Ausdruck Rezeptgebühren der Apotheke nachgewiesen werden.

Vorgehensweise

  • Antragstellung beim Wohnsitzfinanzamt
  • Formular unter www.help.gv.at
  • Einladung zur einer Untersuchung bei sachverständigen Arzt/Ärztin
  • Beratungsgespräch durch die CF Hilfe OÖ in Anspruch nehmen, vor dem Begutachtungstermin. Wir informieren über den Ablauf der Untersuchung, welche Unterlagen sinnvollerweise mitgenommen werden sollen und welche Informationen (richtige Wortwahl) für die Behörde wichtig sind.
  • Begutachtung
  • Erhalt eines Bescheides mit Stattgabe oder Ablehnung
  • Wird die erhöhte Familienbeihilfe abgelehnt, muss man umgehend bei der ablehnenden Behörde das medizinische Gutachten anfordern, damit man den Grund der Ablehnung kennt und bei einem Einspruch entsprechend argumentieren kann. Bitte auch bei der CF Hilfe OÖ melden, damit man die Formulierung und Vorgehensweise bezüglich Einspruch besprechen kann.

Sonstige Informationen

  • Rückwirkende Zuerkennung max. 5 Jahre ab dem Monat der Antragstellung
  • Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe in regelmäßigen Abständen – Ausnahme: Jene Behinderungen oder Erkrankungen, die aus ärztlicher Sicht keine Änderung erwarten lassen. (Allerdings wird bei CF immer überprüft). Für die Überprüfung erhält man ein Datenblatt zum Ausfüllen und eine Einladung zu einer Begutachtung beim Sozialministeriumsservice.
  • Wird für das Kind Pflegegeld beantragt oder bezogen, wird wird ein Teil des Erhöhungsbetrages der Familienbeihilfe in der Höhe von EUR 60,- monatlich auf das Pflegegeld angerechnet. Informieren Sie daher bitte die Einrichtung, die das Pflegegeld auszahlt, dass für das Kind erhöhte Familienbeihilfe beantragt oder bezogen wird.
  • Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes
    Alle Infos unter www.pensionsversicherung.at.

Links

Weitere Infos nachzulesen unter
https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_mit_behinderungen/kindheit_und_behinderung/1/Seite.1220330.html
https://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/familienbeihilfe0/erhoehte-familienbeihilfe.html

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