Neuregelung des ÖGK-Zuschuss zu Erholungsaufenthalten

Erstellt am 23.12.2020 | Kategorie: News


Dezember 2020

Ab sofort gibt es eine neue Regelung für den ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) - Zuschuss bei Erholungsaufenthalten.

VOR Antritt des Erholungsurlaubes muss mit dem aktuellen Kurantragformular der Sozialversicherung vom behandelnden Arzt/Ärztin um Bewilligung angesucht werden. Bitte rechnen Sie mit mindesten einem Monat Vorlaufzeit!

Der Aufenthalt muss mindestens 14 Tage dauern. Es sind Meeresaufenthalte oder Aufenthalte am Land in günstiger klimatischer Umgebung (Berg, Luftkurorte) möglich. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Urlaubsziel den Anforderungen entspricht, fragen Sie vorab nach.

Wird der Aufenthalt von der Kasse bewilligt, erfolgt die Anweisung des Kostenzuschusses von Euro 28,-/Tag nach Vorlage der Rechnung und Aufenthaltsbestätigung des Anspruchsberechtigten (Jedoch maximal in der Höhe der tatsächlichen Kosten.)

Die neue Regelung gilt für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Für junge Erwachsene, die erhöhte Familienbeihilfe beziehen gilt die Regelung auch, allerdings nur dann, wenn eine besondere soziale Bedürftigkeit vorliegt (= Rezeptgebührenbefreiung).

Für alle anderen Betroffenen gibt es KEINE Zuschüsse mehr. Den Rehaaufenthalt in der Sonderkrankenanstalt der PVA in Weyer/Enns für Erwachsene und kokon Rohrbach für Kinder bis 18 Jahre empfehlen wir ausdrücklich. Beide Anbieter haben sich besonders auf CF-Betroffene eingestellt. Das Therapie- und Hygienekonzept ist einzigartig. Leider muss aufgrund der Covid-19 Pandemie bis zum Sommer 2021 in Weyer/Enns für CF-Betroffene noch pausiert werden.

Cystische Fibrose Hilfe Oberösterreich, Schießstattstraße 59, 4048 Puchenau/Linz, Österreich
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