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Zuschüsse der CF Hilfe OÖ

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Allgemeine Infos

Die CF Hilfe OÖ gewährt folgende Zuschüsse:
Therapiezuschuss, Zuschuss in Notsituationen, Fortbildungszuschuss, Projektzuschuss
und Zuschuss für die Teilnahme an Studien

Die Anträge sind vollständig ausgefüllt und mit allen nötigen Unterlagen an unsere Vereinsadresse einzubringen:

Cystische Fibrose Hilfe OÖ
Schießstattstraße 59
4048 Puchenau/Linz
E-Mail: office@cystischefibrose.info



Therapiezuschuss

Antrag Therapiezuschuss 2024


Wer kann den Therapiezuschuss beantragen?
  • CF-betroffene Mitglieder der CF Hilfe OÖ (bzw. bei Minderjährigkeit die Erziehungsberechtigten)


Wofür kann der Therapiezuschuss beantragt werden?
  • Urlaub (Meeresaufenthalt, Urlaub in Höhenluft, in Covid-Zeiten alle Österreichurlaube, die der Erholung dienen)
  • Rezeptgebühren, Medikamente, sonstige Apothekenrechnungen
  • Therapiegeräte
  • hochkalorische Ernährung bzw. Zusatznahrung (zB hochwertige Öle)
  • Therapiekosten (z. B. Physiotherapie bei PhysiotherapeutIn mit Diplom)
  • Heilbehelfe
  • Selbstbehalte
  • Sport (Mitgliedsbeitrag Fitnessstudio, Turnverein, Sportkurse,…)



Bezüglich Arzneimittel, Heilbehelfe oder Therapien ist Folgendes zu beachten:

  • Werden die Kosten für Arzneimittel/Heilmittel/Therapien von der ÖGK übernommen, so kann bei einem Privatkauf kein Zuschuss dafür bezahlt werden (außer Rezeptgebühren).
  • Wird von der ÖGK nur ein Teil der Kosten übernommen, so kann nur für den Selbstbehalt ein Zuschuss gewährt werden (analog Zusatzversicherung). Bitte zuerst bezahlte Rechnung bei der Gesundheitskasse zur Kostenrückerstattung einreichen und dann die Rechnung (Kopie) samt Beleg über Kostenrückerstattung der ÖGK dem Antrag auf Therapiezuschuss beilegen!


Höhe des Zuschusses

200,- Euro im Jahr 2024 pro CF-PatientIn (maximal in Höhe der nachgewiesenen Kosten). Erhöhung des Zuschusses auf maximal 400,- Euro für Betroffene, die über Antrag von der Rezeptgebühr befreit sind (Bestätigung der Rezeptgebührenbefreiuung beilegen!). Dies gilt nicht für jene Personen, die im Laufe des Jahres aufgrund der 2% Regelung (seit 2008) gebührenbefreit werden (Vorstandsbeschluss vom 10.1.2009).



Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschusses
  • Mitgliedschaft bei der CF Hilfe OÖ (ausgefüllte Beitrittserklärung beim Verein aufliegend); PatientInnen ab dem 18. Lebensjahr haben nur Anspruch auf Zuschuss, wenn sie selbst Mitglied der CF Hilfe OÖ sind (eigenes Beitrittsformular ausfüllen, die Zuschussberechtigung der Erziehungsberechtigten erlischt)
  • Eingezahlter Mitgliedsbeitrag des Jahres 2024
  • Einlangen des ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsformulars bis spätestens 31.10.2024 bei der CF Hilfe OÖ (Kontaktdaten siehe oben)
  • Erbringung des Nachweises über die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses mittels Belege (Kopien) aus dem Zeitraum 1.11.2023 – 31.10.2024
    Folgende Belege sind zum Beispiel einzureichen:
    Urlaub: Rechnung über bereits erfolgte Reise (Hotel, Reisebüro) inkl. Zahlungsbestätigung
    Rezeptgebühren: Gebührenzusammenstellung der Apotheke oder Einzelbelege
    Therapien: Rechnung, Beleg der Gebietskrankenkasse über die Kostenrückerstattung

Sollte es schwierig sein Belege vorzulegen, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen (per Mail oder telefonisch). Vor allem bei vorliegender Rezeptgebührenbefreiuung bemühen wir uns immer, eine Lösung zu finden, um einen Zuschuss auszahlen zu können.

Wenn Sie Fragen zum Antrag haben, wenden Sie sich bitte an uns unter office@cystischefibrose.info.


Zuschuss in Notsituationen


Antrag Notsituationenzuschuss


Wer kann den Zuschuss in Notsituationen beantragen?
  • Mitglieder der CF Hilfe OÖ
  • CF-betroffene Personen 


Wofür kann der Zuschuss in Notsituationen beantragt werden?

Für verschiedenste Arten von Notsituationen, z B. Heizkosten, Essen, Begräbnis, Kosten Begleitperson Transplantation,… 



Höhe des Zuschusses

Der Vorstand der CF Hilfe OÖ entscheidet, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss
gewährt wird.



Ablauf der Antragsstellung
  • Antragstellung mit Antragsformular bei der CF Hilfe OÖ
  • Der Vorstand der CF Hilfe OÖ entscheidet im Einzelfall, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss in Notsituationen.
  • Es kann der Nachweis der Bedürftigkeit bzw. das Vorlegen von Rechnungen eingefordert werden.
  • Rückmeldung an den/die AntragstellerIn erfolgt innerhalb 2 Wochen. Wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf.

Wenn Sie Fragen zum Antrag haben, wenden Sie sich bitte an uns unter office@cystischefibrose.info.


Fortbildungszuschuss


Antrag Fortbildungszuschuss



Wer kann den Fortbildungszuschuss beantragen?
  • Mitglieder der CF-Hilfe OÖ
  • Mitglieder der CF-Teams in OÖ
  • Alle interessierten ÄrztInnen, Pflege, DiätologInnen, TherapeutInnen


Wofür kann der Fortbildungszuschuss beantragt werden?
  • Fortbildungen, die die Arbeit mit CF-Betroffenen unterstützen
  • CF-Kongresse und Tagungen


Höhe des Zuschusses

Der Vorstand der CF Hilfe OÖ entscheidet, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird.



Ablauf der Antragstellung
  • Antragstellung mit Antragsformular mindestens 4 Wochen vor der Fortbildung bei der CF Hilfe OÖ
  • Der Vorstand der CF Hilfe OÖ entscheidet im Einzelfall, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Fortbildungszuschuss.
  • Rückmeldung an den/die AntragstellerIn innerhalb 2 Wochen 


Bei positivem Bescheid

Müssen bis spätestens 4 Wochen nach der Fortbildung folgende Unterlagen an die CF Hilfe OÖ übermittelt werden: 

  • Teilnahmebestätigung
  • Rechnungen über die Höhe des zugesagten Betrages (Registrierung, Reise, Hotel, …)

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach fristgerechter Übermittlung der Unterlagen. Es können nur fristgerecht eingereichte Anträge bearbeitet werden. Wenn Sie Fragen zum Antrag haben, wenden Sie sich bitte an uns unter
office@cystischefibrose.info.


Projektzuschuss


Antrag Projektzuschuss



Wer kann einen Antrag auf Projektfinanzierung stellen?
  • Institutionen
  • Einzelpersonen


Für welche Projekte kann der Antrag auf Projektfinanzierung gestellt werden?

Studien, Abschlussarbeiten, Datenerhebungen …, die im weitesten Sinne mit Cystischer Fibrose zu tun haben



Höhe der Projektfinanzierung

Der Vorstand der CF Hilfe OÖ entscheidet im Einzelfall, ob und in welcher Höhe eine (Mit-)Finanzierung übernommen wird.



Voraussetzungen für den Erhalt
  • Detaillierte Projektbeschreibung (z. B. Exposé, Studienprotokoll, …)
  • Zeitplan (Beginn, Ende, Veröffentlichung)
  • Finanzierungsplan
  • Projektpräsentation nach Abschluss (Kopie der schriftlichen Arbeit, Vortrag nach Absprache mit der CF Hilfe OÖ, Studienpublikation …)
  • Bei Gewährung einer (Mit-)Finanzierung die Nennung der CF Hilfe OÖ als Sponsorin in der Publikation oder Präsentation. Logo wird zur Verfügung gestellt.


Ablauf der Antragstellung
  • Antragstellung mit Antragsformular rechtzeitig vor Beginn des Projektes bei der CF Hilfe OÖ
  • Der Vorstand der CF Hilfe OÖ entscheidet im Einzelfall, ob und in welcher Höhe eine (Mit-) Finanzierung übernommen wird. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Projektfinanzierung.
  • Rückmeldung an den/die AntragstellerIn innerhalb 2 Wochen


Bei positivem Bescheid

Müssen bis spätestens 4 Wochen nach Projektbeendigung folgende Unterlagen an die CF Hilfe OÖ übermittelt werden:

  • Publikation bzw. Präsentation der Arbeit
  • Rechnungen in Höhe des zugesagten Betrages

Auszahlung des Betrages erfolgt nach fristgerechter Übermittlung der Unterlagen. Es können nur fristgerecht eingereichte Anträge bearbeitet werden.

Wenn Sie Fragen zum Antrag haben, wenden Sie sich an uns unter office@cystischefibrose.info.


Zuschuss für die Teilnahme an CF-Studien


Antrag Zuschuss für die Teilnahme an CF-Studien

Es ist oft schwierig, genügend StudienteilnehmerInnen zu rekrutieren. Daher sollen CF-Betroffene auch an weiter entfernte Studienzentren an Studienprogrammen teilnehmen können. Die CF Hilfe OÖ gewährt dafür ab sofort einen Zuschuss.



Wer kann einen Antrag auf Zuschuss bei Teilnahme an CF-Studien stellen?
  • Mitglieder der CF Hilfe OÖ
  • CF-betroffene Personen und Angehörige


Für welche Studien kann der Zuschuss beantragt werden?

Studien, die im weitesten Sinn mit Cystischer Fibrose zu tun haben.



Höhe der Projektfinanzierung

Der Vorstand der CF Hilfe OÖ entscheidet im Einzelfall, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird



Voraussetzungen für den Erhalt
  • Detaillierte Beschreibung der Studie:
    › Name/Titel der Studie
    › Studienbeschreibung bzw. ein Link oder Kopie ›Ansprechperson/Studienleitung
    › Ort der Teilnahme 
  • Ungefähre Kosten (Reiseplan)


Ablauf der Antragstellung
  • Antragstellung mittels ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular mindestens 4 Wochen vor Teilnahme/Reisebeginn bei der CF Hilfe OÖ.
  • Der Vorstand entscheidet im Einzelfall, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird. Es  besteht kein Rechtsanspruch.
  • Rückmeldung an den/die AntragstellerIn innerhalb 2 Wochen


Bei positivem Bescheid

Bis spätestens 4 Wochen nach Teilnahmebeendigung müssen folgende Unterlagen an die CF Hilfe O übermittelt werden:

  • Teilnahmebestätigung oder Vergleichbares
  • Rechnungen/Belege in der Höhe des zugesagten Betrages (Reisekosten, Hotelrechnung usw.)

Es können nur fristgerecht eingereichte Anträge bearbeitet werden. Auszahlung erfolgt nur bei fristgerechter Übermittlung der Abrechnungsunterlagen. Andernfalls verfällt die Zusage.

Wenn Sie Fragen zum Antrag haben, wenden Sie sich an uns unter office@cystischefibrose.info.

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